Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
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Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.