Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten, für die die Kommunen in Rheinland-Pfalz zuständig sind wie folgt:

  • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, der Landesbauordnung, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen u.s.w.
  • Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung
  • Fließender Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen)

Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier

Anträge / Formulare

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