Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
⇑ / Steuerberater Prüfung verkürzen
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestellt sind, oder die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben, können Sie auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus zwei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.
Teaser
Sie wollen eine verkürzte Steuerberaterprüfung ablegen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ablegen der Prüfung in verkürzter Form stellen Sie zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.
Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Sie können die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen, wenn Sie
- als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestellt sind
- die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben
- die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular nebst erforderlicher Unterlagen
- Passbild
- Lebenslauf
- Zeugnis des Hochschulstudiums, der kaufmännischen Berufsausbildung, Zeugnis der Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. Bilanzbuchhalter
- ggfls. Urkunden über akademische Grade
- Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten
- Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer oder ein Nachweis, dass die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden wurde.
Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlicher Beglaubigung vorzulegen. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Antrag auf Prüfung in verkürzter Form ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu stellen. Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Die Prüfungsgebühr ist bis zum 31. Juli des Prüfungsjahres zu zahlen.
Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April.
Antragsfrist: jährlich vom 30.04.2020 bis zum 30.04.2020
Rechtsgrundlage
- § 39 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- §§ 1 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Rechtsbehelf
Bei Versagung der Zulassung zur Prüfung in verkürzter Form ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.