Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen

Leistungsbeschreibung

Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten, können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus höchstens zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsleistungen werden vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.

Teaser

Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Bei einer Berufsqualifikation aus dem europäischen Ausland berechtigt Sie das Bestehen der Eignungsprüfung für das selbstständige Tätigwerden sowie das Tragen des Titels „SteuerberaterIn" in Deutschland.

Verfahrensablauf

Sofern Sie zur Eignungsprüfung zugelassen wurden, nehmen Sie an den schriftlichen Aufsichtsarbeiten teil. Übersteigt die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen.

Die Eignungsprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie künftig den Beruf des Steuerberaters ausüben möchten, abzulegen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Voraussetzungen

Die Eignungsprüfung kann nur abgenommen werden, wenn Sie zuvor zur Prüfung zugelassen wurden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nebst erforderlicher Anlagen stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 200,00 €
Vorkasse: Nein
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung - auch bei wiederholter Antragstellung

Gebühr: 1000,00 €
Vorkasse: Nein
Gebühr für das Prüfungsverfahren

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Anträge / Formulare

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