

Hallenbad
Schulstraße 6 (neben der Grundschule Unkel), 53572 Unkel
Telefon: 02224 3226
Sportplätze
- Erpel, Jahnstraße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße
- Unkel, Linzer Straße
Bolzplätze
- Bruchhausen, Unkeler Straße
- Erpel, Alte Bahn
- Unkel, B 42/Heister
- Unkel, Scheurener Straße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße (sonntags geschlossen)
Sporthallen
-Sporthalle "Am Sonnenberg"
Schulstraße
53572 Unkel
-Mehrzweckhalle Erpel
Hochstraße 6a
53579 Erpel
-Hans-Dahmen-Halle
Westerwaldstraße 13
53619 Rheinbreitbach
Ihr Ansprechpartner
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Leistungsbeschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)
- Sozialgesetzbuch XII (Neuntes und Elftes Kapitel)
- § 72 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Was sollte ich noch wissen?
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2020 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 765,43 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 383,37 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.