Sportstättem
Adressen von Sportstätten in der Verbandsgemeinde Unkel

Hallenbad 

Schulstraße 6 (neben der Grundschule Unkel), 53572 Unkel
Telefon: 02224 3226

weitere informationen


Sportplätze

- Erpel, Jahnstraße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße
- Unkel, Linzer Straße


Bolzplätze

- Bruchhausen, Unkeler Straße
- Erpel, Alte Bahn
- Unkel, B 42/Heister
- Unkel, Scheurener Straße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße (sonntags geschlossen)


Sporthallen

-Sporthalle "Am Sonnenberg"
 Schulstraße
 53572 Unkel

-Mehrzweckhalle Erpel
 Hochstraße 6a
 53579 Erpel

-Hans-Dahmen-Halle
 Westerwaldstraße 13
 53619 Rheinbreitbach

Ihr Ansprechpartner

/ Ausnahmen Straßenverkehrsrecht

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
 

  • Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
  • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
  • Umzüge
  • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte

 
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des Versammlungsgesetzes sowie ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.
Voraussetzungen Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.

Voraussetzungen:

Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, bzw. des Landkreises

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.

Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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