

Hallenbad
Schulstraße 6 (neben der Grundschule Unkel), 53572 Unkel
Telefon: 02224 3226
Sportplätze
- Erpel, Jahnstraße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße
- Unkel, Linzer Straße
Bolzplätze
- Bruchhausen, Unkeler Straße
- Erpel, Alte Bahn
- Unkel, B 42/Heister
- Unkel, Scheurener Straße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße (sonntags geschlossen)
Sporthallen
-Sporthalle "Am Sonnenberg"
Schulstraße
53572 Unkel
-Mehrzweckhalle Erpel
Hochstraße 6a
53579 Erpel
-Hans-Dahmen-Halle
Westerwaldstraße 13
53619 Rheinbreitbach
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.