Sportstättem
Adressen von Sportstätten in der Verbandsgemeinde Unkel

Hallenbad 

Schulstraße 6 (neben der Grundschule Unkel), 53572 Unkel
Telefon: 02224 3226

weitere informationen


Sportplätze

- Erpel, Jahnstraße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße
- Unkel, Linzer Straße


Bolzplätze

- Bruchhausen, Unkeler Straße
- Erpel, Alte Bahn
- Unkel, B 42/Heister
- Unkel, Scheurener Straße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße (sonntags geschlossen)


Sporthallen

-Sporthalle "Am Sonnenberg"
 Schulstraße
 53572 Unkel

-Mehrzweckhalle Erpel
 Hochstraße 6a
 53579 Erpel

-Hans-Dahmen-Halle
 Westerwaldstraße 13
 53619 Rheinbreitbach

Ihr Ansprechpartner

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

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