

Hallenbad
Schulstraße 6 (neben der Grundschule Unkel), 53572 Unkel
Telefon: 02224 3226
Sportplätze
- Erpel, Jahnstraße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße
- Unkel, Linzer Straße
Bolzplätze
- Bruchhausen, Unkeler Straße
- Erpel, Alte Bahn
- Unkel, B 42/Heister
- Unkel, Scheurener Straße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße (sonntags geschlossen)
Sporthallen
-Sporthalle "Am Sonnenberg"
Schulstraße
53572 Unkel
-Mehrzweckhalle Erpel
Hochstraße 6a
53579 Erpel
-Hans-Dahmen-Halle
Westerwaldstraße 13
53619 Rheinbreitbach
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein. Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)