

Hallenbad
Schulstraße 6 (neben der Grundschule Unkel), 53572 Unkel
Telefon: 02224 3226
Sportplätze
- Erpel, Jahnstraße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße
- Unkel, Linzer Straße
Bolzplätze
- Bruchhausen, Unkeler Straße
- Erpel, Alte Bahn
- Unkel, B 42/Heister
- Unkel, Scheurener Straße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße (sonntags geschlossen)
Sporthallen
-Sporthalle "Am Sonnenberg"
Schulstraße
53572 Unkel
-Mehrzweckhalle Erpel
Hochstraße 6a
53579 Erpel
-Hans-Dahmen-Halle
Westerwaldstraße 13
53619 Rheinbreitbach
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen / Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:
Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).