Sportstättem
Adressen von Sportstätten in der Verbandsgemeinde Unkel

Hallenbad 

Schulstraße 6 (neben der Grundschule Unkel), 53572 Unkel
Telefon: 02224 3226

weitere informationen


Sportplätze

- Erpel, Jahnstraße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße
- Unkel, Linzer Straße


Bolzplätze

- Bruchhausen, Unkeler Straße
- Erpel, Alte Bahn
- Unkel, B 42/Heister
- Unkel, Scheurener Straße
- Rheinbreitbach, Westerwaldstraße (sonntags geschlossen)


Sporthallen

-Sporthalle "Am Sonnenberg"
 Schulstraße
 53572 Unkel

-Mehrzweckhalle Erpel
 Hochstraße 6a
 53579 Erpel

-Hans-Dahmen-Halle
 Westerwaldstraße 13
 53619 Rheinbreitbach

Ihr Ansprechpartner

/ Kommunale Ehrungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.



Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Rheinland-Pfälzischen Gemeindeordnung eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.



Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene. Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens zwanzig Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise ?Ehrenbürgermeister? oder ?Gemeindeältester? in Betracht.



Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.


Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit.



Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).


Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfälzischer Verdienstorden, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

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Zugeordnete Abteilungen

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