Die Verbandsgemeinde Unkel bietet ihren Bürgerinnen
und Bürgern ab sofort eine eigene Homepage für stets aktuelle Informationen zu
den wiederkehrenden Beiträgen (wkB) für den Straßenausbau in ihren Kommunen an.
Unter www.wkb-vg-unkel.de
können sich alle Interessierten darüber informieren, was überhaupt der wkB ist,
wie sich dieser berechnet, mit welchen Beiträgen in den nächsten Jahren zu
rechnen ist und welche Maßnahmen anstehen.
„Ich freue mich, dass wir diese Informationen nicht nur während der Öffnungszeiten unserer Verwaltung oder bei Informationsveranstaltungen geben können, sondern dass diese 24/7 zugriffsbereit sind“, so Bürgermeister Fehr.
Die Informationsplattform hat der stellv. Leiter des Fachbereichs Finanzen der VG Unkel, Herr Christopher Wirtz, erstellt. Er erläutert zum Hintergrund: „Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten von Straßenbaumaßnahmen im Rahmen von vorgegebenen Schlüsseln auf die Allgemeinheit (die Kommunen) und die von den Straßen erschlossenen Eigentümer*innen von Baugrundstücken anteilig umzulegen. Rheinland-Pfalz hat gesetzlich am 05.05.2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags, spätestens ab dem 01.01.2024, beschlossen. Die bekannten einmaligen Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen sind zukünftig nicht mehr möglich.
Diese Umsetzung ist in der Verbandsgemeinde Unkel bereits erfolgt, sodass aktuell immer mehr Grundstückseigentümer*innen mit dem Systemwechsel des Straßenausbaubeitrags konfrontiert werden. Nicht wenige zuletzt erst, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt. Umso verständlicher ist der Informationswunsch der Betroffenen. Uns erreichen diesbezüglich vermehrt Anfragen, sowohl aus den Gemeinderäten als auch von den Grundstückseigentümern*innen.
Wir nehmen die Anliegen unserer Bürger sehr ernst, sodass wir einen Weg finden wollten, diesem Wunsch nach mehr Informationen jetzt und in Zukunft gerecht zu werden. Während beim einmaligen Straßenausbaubeitrag in der Regel nur wenige Grundstückseigentümer*innen betroffen waren und diese persönlich in einer Anliegerversammlung informiert werden konnten, stellt sich dieses Verfahren beim wkB mit teils weit über 1.000 Grundstückseigentümern*innen als nicht realisierbar dar. Auch im Gedanke unseres Digitalisierungsbestrebens in der Verwaltung war es naheliegend, diese Informationsplattform ins Internet zu transformieren.
Wir freuen uns, mit dieser Bekanntmachung unsere Informationsplattform zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in der Verbandsgemeinde Unkel für mehr Transparenz vorstellen zu dürfen. Auf der Seite www.wkb-vg-unkel.de werden Sie über aktuelle Ausbaumaßnahmen, Beitragsabrechnungen und über Kennzahlen der Beitragsveranlagung informiert und erhalten zudem weitere Details. Ebenso stehen die Satzungen der Gemeinden zum Download bereit“.
Fehr und Wirtz weisen darauf hin, dass manchmal auch der persönliche Kontakt unerlässlich ist. Hierfür stehen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel gerne für folgende Bereichen zur Verfügung:
Für die Internetseite und Beitragsangelegenheiten ist Herr Wirtz (, 02224 1806-35) ihr Ansprechpartner.
Für aktuelle Baumaßnahmen und technische Fragen gibt Herr Schmidt-Briel (, 02224 1806-44) gerne Auskunft.
Fragen, Anregungen oder Kritikpunkte können entweder über das Kontaktformular auf der Internetseite angegeben oder direkt an die genannten Mitarbeiter gegeben werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel freut sich über jedes Feedback.
⇑ / FB 3 / Soziales, Bildung und Personenstandswesen / Frau Franziska Schmitz
Kontakt
Besucheradresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 1.10
Stockwerk: Erdgeschoß
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Aufgaben
- Standesamt
- Friedhofswesen
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Ahnenforschung
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Bestattung
- Checkliste Lebenslage Heiraten
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Eheschließung im Ausland: Nachbeurkundung
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt einreichen
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Fehlgeburt anzeigen
- Friedhof Nutzungsrecht erwerben
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- Geburt im Ausland Beurkundung
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- Geburtsnamen wiederannehmen
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- Kirchenaustritt Erklärung
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