Die Verbandsgemeinde Unkel bietet ihren Bürgerinnen
und Bürgern ab sofort eine eigene Homepage für stets aktuelle Informationen zu
den wiederkehrenden Beiträgen (wkB) für den Straßenausbau in ihren Kommunen an.
Unter www.wkb-vg-unkel.de
können sich alle Interessierten darüber informieren, was überhaupt der wkB ist,
wie sich dieser berechnet, mit welchen Beiträgen in den nächsten Jahren zu
rechnen ist und welche Maßnahmen anstehen.
„Ich freue mich, dass wir diese Informationen nicht nur während der Öffnungszeiten unserer Verwaltung oder bei Informationsveranstaltungen geben können, sondern dass diese 24/7 zugriffsbereit sind“, so Bürgermeister Fehr.
Die Informationsplattform hat der stellv. Leiter des Fachbereichs Finanzen der VG Unkel, Herr Christopher Wirtz, erstellt. Er erläutert zum Hintergrund: „Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten von Straßenbaumaßnahmen im Rahmen von vorgegebenen Schlüsseln auf die Allgemeinheit (die Kommunen) und die von den Straßen erschlossenen Eigentümer*innen von Baugrundstücken anteilig umzulegen. Rheinland-Pfalz hat gesetzlich am 05.05.2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags, spätestens ab dem 01.01.2024, beschlossen. Die bekannten einmaligen Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen sind zukünftig nicht mehr möglich.
Diese Umsetzung ist in der Verbandsgemeinde Unkel bereits erfolgt, sodass aktuell immer mehr Grundstückseigentümer*innen mit dem Systemwechsel des Straßenausbaubeitrags konfrontiert werden. Nicht wenige zuletzt erst, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt. Umso verständlicher ist der Informationswunsch der Betroffenen. Uns erreichen diesbezüglich vermehrt Anfragen, sowohl aus den Gemeinderäten als auch von den Grundstückseigentümern*innen.
Wir nehmen die Anliegen unserer Bürger sehr ernst, sodass wir einen Weg finden wollten, diesem Wunsch nach mehr Informationen jetzt und in Zukunft gerecht zu werden. Während beim einmaligen Straßenausbaubeitrag in der Regel nur wenige Grundstückseigentümer*innen betroffen waren und diese persönlich in einer Anliegerversammlung informiert werden konnten, stellt sich dieses Verfahren beim wkB mit teils weit über 1.000 Grundstückseigentümern*innen als nicht realisierbar dar. Auch im Gedanke unseres Digitalisierungsbestrebens in der Verwaltung war es naheliegend, diese Informationsplattform ins Internet zu transformieren.
Wir freuen uns, mit dieser Bekanntmachung unsere Informationsplattform zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in der Verbandsgemeinde Unkel für mehr Transparenz vorstellen zu dürfen. Auf der Seite www.wkb-vg-unkel.de werden Sie über aktuelle Ausbaumaßnahmen, Beitragsabrechnungen und über Kennzahlen der Beitragsveranlagung informiert und erhalten zudem weitere Details. Ebenso stehen die Satzungen der Gemeinden zum Download bereit“.
Fehr und Wirtz weisen darauf hin, dass manchmal auch der persönliche Kontakt unerlässlich ist. Hierfür stehen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel gerne für folgende Bereichen zur Verfügung:
Für die Internetseite und Beitragsangelegenheiten ist Herr Wirtz (, 02224 1806-35) ihr Ansprechpartner.
Für aktuelle Baumaßnahmen und technische Fragen gibt Herr Schmidt-Briel (, 02224 1806-44) gerne Auskunft.
Fragen, Anregungen oder Kritikpunkte können entweder über das Kontaktformular auf der Internetseite angegeben oder direkt an die genannten Mitarbeiter gegeben werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel freut sich über jedes Feedback.
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Kontakt
Besucheradresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 1.01
Stockwerk: Erdgeschoß
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Aufgaben
- stellv. Fachbereichsleitung
- Gewerbeangelegenheiten
- Brandschutz
Positionsbezeichnung
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Brandschutz
- Checkliste Lebenslage Unternehmensgründung
- Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenbetrieb Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
- Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefährliche Hunde
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
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- Gewerbe anmelden
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- Hochwasser/ Hochwasserschutz
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- Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
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