Die Verbandsgemeinde Unkel bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern ab sofort eine eigene Homepage für stets aktuelle Informationen zu den wiederkehrenden Beiträgen (wkB) für den Straßenausbau in ihren Kommunen an. Unter www.wkb-vg-unkel.de können sich alle Interessierten darüber informieren, was überhaupt der wkB ist, wie sich dieser berechnet, mit welchen Beiträgen in den nächsten Jahren zu rechnen ist und welche Maßnahmen anstehen.

„Ich freue mich, dass wir diese Informationen nicht nur während der Öffnungszeiten unserer Verwaltung oder bei Informationsveranstaltungen geben können, sondern dass diese 24/7 zugriffsbereit sind“, so Bürgermeister Fehr.

Die Informationsplattform hat der stellv. Leiter des Fachbereichs Finanzen der VG Unkel, Herr Christopher Wirtz, erstellt. Er erläutert zum Hintergrund: „Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten von Straßenbaumaßnahmen im Rahmen von vorgegebenen Schlüsseln auf die Allgemeinheit (die Kommunen) und die von den Straßen erschlossenen Eigentümer*innen von Baugrundstücken anteilig umzulegen. Rheinland-Pfalz hat gesetzlich am 05.05.2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags, spätestens ab dem 01.01.2024, beschlossen. Die bekannten einmaligen Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen sind zukünftig nicht mehr möglich.

Diese Umsetzung ist in der Verbandsgemeinde Unkel bereits erfolgt, sodass aktuell immer mehr Grundstückseigentümer*innen mit dem Systemwechsel des Straßenausbaubeitrags konfrontiert werden. Nicht wenige zuletzt erst, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt. Umso verständlicher ist der Informationswunsch der Betroffenen. Uns erreichen diesbezüglich vermehrt Anfragen, sowohl aus den Gemeinderäten als auch von den Grundstückseigentümern*innen.

Wir nehmen die Anliegen unserer Bürger sehr ernst, sodass wir einen Weg finden wollten, diesem Wunsch nach mehr Informationen jetzt und in Zukunft gerecht zu werden. Während beim einmaligen Straßenausbaubeitrag in der Regel nur wenige Grundstückseigentümer*innen betroffen waren und diese persönlich in einer Anliegerversammlung informiert werden konnten, stellt sich dieses Verfahren beim wkB mit teils weit über 1.000 Grundstückseigentümern*innen als nicht realisierbar dar. Auch im Gedanke unseres Digitalisierungsbestrebens in der Verwaltung war es naheliegend, diese Informationsplattform ins Internet zu transformieren.

Wir freuen uns, mit dieser Bekanntmachung unsere Informationsplattform zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in der Verbandsgemeinde Unkel für mehr Transparenz vorstellen zu dürfen. Auf der Seite www.wkb-vg-unkel.de werden Sie über aktuelle Ausbaumaßnahmen, Beitragsabrechnungen und über Kennzahlen der Beitragsveranlagung informiert und erhalten zudem weitere Details. Ebenso stehen die Satzungen der Gemeinden zum Download bereit“.

Fehr und Wirtz weisen darauf hin, dass manchmal auch der persönliche Kontakt unerlässlich ist. Hierfür stehen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel gerne für folgende Bereichen zur Verfügung:

Für die Internetseite und Beitragsangelegenheiten ist Herr Wirtz (, 02224 1806-35) ihr Ansprechpartner.

Für aktuelle Baumaßnahmen und technische Fragen gibt Herr Schmidt-Briel (, 02224 1806-44) gerne Auskunft.

Fragen, Anregungen oder Kritikpunkte können entweder über das Kontaktformular auf der Internetseite angegeben oder direkt an die genannten Mitarbeiter gegeben werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel freut sich über jedes Feedback.

 

 

/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Leistungsbeschreibung

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt“ aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.

Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
    • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.

Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung 
  • Online-Ausweisen ist durch Chip in Ausweiskarte möglich 
  • Bürgerinnen und Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
  • Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden 
  • Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
  • seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
  • einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst 
  • Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
  • Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
  • Online-Ausweis kann bei dem zuständigen Bürgeramt aktiviert werden
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Status Bibliothekseintrag

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Status Katalogeintrag

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