Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel
Informationen zum Gartenwasserzähler
Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel
Informationen zum Gartenwasserzähler
Grundsätzlich werden jedem Kunden 10 % des Schmutzwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung bei der jährlichen Abwasserabrechnung in Abzug gestellt.
Gartenwasserzähler sind für die Entnahme von Trinkwasser vorgesehen, welches nach der Verwendung nicht dem Abwassernetz als Schmutzwasser zugeführt wird, sondern auf dem Grundstück versickert. Im Normalfall gilt dies für die sommerliche Bewässerung im Garten.
Der über den Gartenwasserzähler ermittelte Verbrauch kann gem. § 20 Abs. 5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Unkel bei der Schmutzwassergebührenermittlung abgesetzt werden.
Hinweise zum Einbau und zur Benutzung des Gartenwasserzählers:
Bei Rückfragen oder für weitere Informationen steht Ihnen untenstehender Mitarbeiter gerne zur Verfügung
Die Abwasserentsorgung erfolgt in den Ballungsräumen in der Regel durch Anschluß an die zentrale Kanalisation.
Abwasserentsorgung bedeutet Abwasserbehandlung vor Ort unter Vermeidung größerer Vermischungen und langer Kanäle.
Die Entsorgung der nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossenen Gebiete erfolgt in der Regel mobil und umfaßt die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und von Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben.
Die Behandlung erfolgt in der Regel in der zentralen Kläranlage
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Antrag auf Absetzung der Schmutzwassermenge
Antrag auf Einleitung von geklärtem Bohrwasser
Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses
Fertigstellungsanzeige für Kanalhausanschluss