Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel
Informationen zum Gartenwasserzähler
Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel
Informationen zum Gartenwasserzähler
Grundsätzlich werden jedem Kunden 10 % des Schmutzwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung bei der jährlichen Abwasserabrechnung in Abzug gestellt.
Gartenwasserzähler sind für die Entnahme von Trinkwasser vorgesehen, welches nach der Verwendung nicht dem Abwassernetz als Schmutzwasser zugeführt wird, sondern auf dem Grundstück versickert. Im Normalfall gilt dies für die sommerliche Bewässerung im Garten.
Der über den Gartenwasserzähler ermittelte Verbrauch kann gem. § 20 Abs. 5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Unkel bei der Schmutzwassergebührenermittlung abgesetzt werden.
Hinweise zum Einbau und zur Benutzung des Gartenwasserzählers:
Bei Rückfragen oder für weitere Informationen steht Ihnen untenstehender Mitarbeiter gerne zur Verfügung
Bauvorhaben im Innenbereich sind u. a. erst dann zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde. Erschlossen sind Grundstücke, denen durch die Erschließungsanlage die Anfahrmöglichkeit an ihre Grenze und damit die Zufahrt im straßenrechtlichen Sinn vermittelt wird.
Diese Zufahrt ist bei Wohngrundstücken auch erfüllt, wenn man auf sie hinaufgehen kann.
Die Kosten für die Erschließung werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt, wobei ein Gemeindeanteil von mindestens 10 % zu berücksichtigen ist. Ist eine Straße erst im Bau und noch nicht endgültig hergestellt, können Vorausleistungen auf die zukünftige Beitragspflicht erhoben werden. Diese Vorausleistung wird mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet.
siehe auch