Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und der Stadt Unkel ab dem 01.01.2023

Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach und die Stadt Unkel haben jeweils mit der Haushalssatzung für den Doppelhaushaltsplan 2023/2024 vom 05.05.2023, genehmigt durch die Kreisverwaltung Neuwied, die Hebesätze ab dem 01.01.2023 wie folgt erhöht:

Rheinbreitbach
Unkel
Grundsteuer A auf 345 v.H.

Grundsteuer A auf 345 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H.

Grundsteuer B auf 595 v.H.
Gewerbesteuer auf 380 v.H

Gewerbesteuer auf 400 v.H.


Die neuen Steuerbescheide werden ab dem 17. Mai 2023 versandt.
Die sich daraus ergebenen Erhöhungsbeträge für das 1. Halbjahr 2023 werden am 22.06.2023 fällig.
Die Beträge an den Fälligkeitsterminen 15.08. und 15.11.2023 sind entsprechend angepasst worden.

Achten Sie daher bitte bei manuellen Überweisungen auf den jeweiligen Fälligkeitsbetrag und ändern Sie bitte ggfs. Ihre Daueraufträge entsprechend ab, damit keine zusätzlichen Kosten, z.B. für Mahnungen, anfallen.


Unkel, den 12.05.2023

Verbandsgemeinde Unkel

Karsten Fehr
Bürgermeister

/ Hundesteuer Ermäßigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Teaser

Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Anträge / Formulare

In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

Ihre Ansprechpartner

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