Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und der Stadt Unkel ab dem 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach und die Stadt Unkel haben jeweils mit der Haushalssatzung für den Doppelhaushaltsplan 2023/2024 vom 05.05.2023, genehmigt durch die Kreisverwaltung Neuwied, die Hebesätze ab dem 01.01.2023 wie folgt erhöht:
Rheinbreitbach | Unkel | |
Grundsteuer A auf 345 v.H. | Grundsteuer A auf 345 v.H. | |
Grundsteuer B auf 465 v.H. | Grundsteuer B auf 595 v.H. | |
Gewerbesteuer auf 380 v.H | Gewerbesteuer auf 400 v.H. |
Die neuen Steuerbescheide werden ab dem 17. Mai 2023
versandt.
Die sich daraus ergebenen Erhöhungsbeträge für das 1.
Halbjahr 2023 werden am 22.06.2023 fällig.
Die Beträge an den Fälligkeitsterminen 15.08. und 15.11.2023
sind entsprechend angepasst worden.
Achten Sie daher bitte bei manuellen Überweisungen auf den jeweiligen Fälligkeitsbetrag und ändern Sie bitte ggfs. Ihre Daueraufträge entsprechend ab, damit keine zusätzlichen Kosten, z.B. für Mahnungen, anfallen.
Unkel, den 12.05.2023
Verbandsgemeinde Unkel
Karsten Fehr
Bürgermeister
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Unterkategorien
Aufgaben
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Bauleitplanung
- Bebauungsplan
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Grillplatz
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Grundsteuer festsetzen
- Grundsteuer für Grundvermögen festsetzen
- Hausnummernvergabe
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Schwimmbad
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
- Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen
- Wohnsitz anmelden