Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und der Stadt Unkel ab dem 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach und die Stadt Unkel haben jeweils mit der Haushalssatzung für den Doppelhaushaltsplan 2023/2024 vom 05.05.2023, genehmigt durch die Kreisverwaltung Neuwied, die Hebesätze ab dem 01.01.2023 wie folgt erhöht:
Rheinbreitbach | Unkel | |
Grundsteuer A auf 345 v.H. | Grundsteuer A auf 345 v.H. | |
Grundsteuer B auf 465 v.H. | Grundsteuer B auf 595 v.H. | |
Gewerbesteuer auf 380 v.H | Gewerbesteuer auf 400 v.H. |
Die neuen Steuerbescheide werden ab dem 17. Mai 2023
versandt.
Die sich daraus ergebenen Erhöhungsbeträge für das 1.
Halbjahr 2023 werden am 22.06.2023 fällig.
Die Beträge an den Fälligkeitsterminen 15.08. und 15.11.2023
sind entsprechend angepasst worden.
Achten Sie daher bitte bei manuellen Überweisungen auf den jeweiligen Fälligkeitsbetrag und ändern Sie bitte ggfs. Ihre Daueraufträge entsprechend ab, damit keine zusätzlichen Kosten, z.B. für Mahnungen, anfallen.
Unkel, den 12.05.2023
Verbandsgemeinde Unkel
Karsten Fehr
Bürgermeister
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Aufzug vorhanden
neinrollstuhlgeeignet
neinZugeordnete Mitarbeiter
Unterabteilungen
Aufgaben
- Abgabe für den Deutschen Weinfonds Entrichtung
- Anliegerbeiträge
- Anliegerbescheinigung
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Beantragung von Stundung bei der Zollverwaltung
- Doppik
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten
- Grundbesitzabgaben
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Informationsgespräch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
- SEPA - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
- Steueransprüche erlassen
- Straßenausbaubeiträge/ Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
- Stundung von Forderungen
- Traubenernte- und Weinerzeugung für Produkte aus eigenen Erzeugnissen melden
- Weinbau Rheinland-Pfalz