Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und der Stadt Unkel ab dem 01.01.2023

Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach und die Stadt Unkel haben jeweils mit der Haushalssatzung für den Doppelhaushaltsplan 2023/2024 vom 05.05.2023, genehmigt durch die Kreisverwaltung Neuwied, die Hebesätze ab dem 01.01.2023 wie folgt erhöht:

Rheinbreitbach
Unkel
Grundsteuer A auf 345 v.H.

Grundsteuer A auf 345 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H.

Grundsteuer B auf 595 v.H.
Gewerbesteuer auf 380 v.H

Gewerbesteuer auf 400 v.H.


Die neuen Steuerbescheide werden ab dem 17. Mai 2023 versandt.
Die sich daraus ergebenen Erhöhungsbeträge für das 1. Halbjahr 2023 werden am 22.06.2023 fällig.
Die Beträge an den Fälligkeitsterminen 15.08. und 15.11.2023 sind entsprechend angepasst worden.

Achten Sie daher bitte bei manuellen Überweisungen auf den jeweiligen Fälligkeitsbetrag und ändern Sie bitte ggfs. Ihre Daueraufträge entsprechend ab, damit keine zusätzlichen Kosten, z.B. für Mahnungen, anfallen.


Unkel, den 12.05.2023

Verbandsgemeinde Unkel

Karsten Fehr
Bürgermeister

/ Abwasser - Entsorgung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Abwasserentsorgung erfolgt in den Ballungsräumen in der Regel durch Anschluß an die zentrale Kanalisation.


Abwasserentsorgung bedeutet Abwasserbehandlung vor Ort unter Vermeidung größerer Vermischungen und langer Kanäle.


Die Entsorgung der nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossenen Gebiete erfolgt in der Regel mobil und umfaßt die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und von Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben.

Die Behandlung erfolgt in der Regel in der zentralen Kläranlage


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