Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und der Stadt Unkel ab dem 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach und die Stadt Unkel haben jeweils mit der Haushalssatzung für den Doppelhaushaltsplan 2023/2024 vom 05.05.2023, genehmigt durch die Kreisverwaltung Neuwied, die Hebesätze ab dem 01.01.2023 wie folgt erhöht:
Rheinbreitbach | Unkel | |
Grundsteuer A auf 345 v.H. | Grundsteuer A auf 345 v.H. | |
Grundsteuer B auf 465 v.H. | Grundsteuer B auf 595 v.H. | |
Gewerbesteuer auf 380 v.H | Gewerbesteuer auf 400 v.H. |
Die neuen Steuerbescheide werden ab dem 17. Mai 2023
versandt.
Die sich daraus ergebenen Erhöhungsbeträge für das 1.
Halbjahr 2023 werden am 22.06.2023 fällig.
Die Beträge an den Fälligkeitsterminen 15.08. und 15.11.2023
sind entsprechend angepasst worden.
Achten Sie daher bitte bei manuellen Überweisungen auf den jeweiligen Fälligkeitsbetrag und ändern Sie bitte ggfs. Ihre Daueraufträge entsprechend ab, damit keine zusätzlichen Kosten, z.B. für Mahnungen, anfallen.
Unkel, den 12.05.2023
Verbandsgemeinde Unkel
Karsten Fehr
Bürgermeister
⇑ / Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.
Teaser
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. die Stadtverwaltungen der kreisfreien und kreisangehörigen Städte Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisegewerbekarte
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Rechtsgrundlage
- § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja