
Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel erinnert alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daran, überhängende Äste, Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel erinnert alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daran, überhängende Äste, Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden.
Nach den Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach sowie der Stadt Unkel in Verbindung mit dem Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Überwuchs zu beseitigen, sofern dieser den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigt oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet.
Insbesondere dürfen Gehwege, Fahrbahnen, Radwege sowie Sichtfelder an Einmündungen und Kreuzungen nicht durch überhängende Äste oder Hecken eingeschränkt werden. Auch Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen müssen jederzeit gut sichtbar und uneingeschränkt nutzbar bleiben.
Die regelmäßige Pflege von Bäumen, Hecken und Sträuchern trägt wesentlich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei und hilft, Unfälle sowie Behinderungen zu vermeiden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Verpflichtung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden können.
Darüber hinaus kann die Beseitigung des Überwuchses im Wege der Verwaltungsvollstreckung durch ein Zwangsgeld durchgesetzt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Anpflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und erforderliche Rückschnitte rechtzeitig vorzunehmen. Gemeinsam leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und gut nutzbaren öffentlichen Verkehrsraum.