Schule
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel und der Umgebung

Schulen

Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel 

Grundschulen

St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel 
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de

Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de

Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de

 

Realschulen plus 

Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29 
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de

Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
 

Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:  
Website: www.rks-linz.de  

 

Gesamtschule

Erzb. Gesamtschule St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail: 
Website: www.sankt-josef-honnef.de


Förderschule

Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail: 
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org


Gymnasien

Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de

 

Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:   
Website: www.hagerhof.de

 

Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de

 

Berufsbildende-/Berufsfachschulen

Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de

Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de

Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de

Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de

Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de

Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17, 56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail: 
Website: http://bbs-heinrich-haus.de


Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224 969168
E-Mail: 
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/

/ Grundsicherungsleistungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Sichergestellt werden soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wird auf Einkommen oder Eigentum der Kinder oder Eltern nicht zurückgegriffen, sofern deren Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts unter 100.000,- Euro jährlich liegt.


Anspruch auf Leistung nach dem Grundsicherungsgesetz


Das Grundsicherungsgesetz gilt für Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne von § 43 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VI sind.


Leistungen der Grundsicherung werden bewilligt, wenn keine anderen Möglichkeiten der Selbsthilfe bestehen.

Vor der Inanspruchnahme von Grundsicherung muss daher das eigene Einkommen (Renten etc.) sowie das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten (oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft) sowie das vorhandene Vermögen bis auf einen kleineren Barbetrag eingesetzt werden.


Zum Einkommen gehören z.B.:

  • Erwerbseinkommen
  • Renten, Pensionen
  • Wohngeld, Ehegattenunterhalt
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte

Zum Vermögen gehören z.B.:

  • Haus- und Grundvermögen
  • PKW
  • Bargeld und Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen usw.
  • Wertpapiere und Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen


Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz


Keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben

  • Personen, wenn das Einkommen der Eltern oder Kinder jährlich einen Betrag von 100.000 EUR übersteigt,
  • Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben sowie
  • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
    .


Art und Höhe der Leistungen


Die Leistungen entsprechen der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt ((3. Kapitel SGB XII). Es steht den Anspruchsberechtigten jedoch nicht frei, zwischen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach der Grundsicherung zu wählen, da die Grundsicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Gewährte Hilfen in besonderen Lebenslagen werden auch weiterhin auf der Basis des SGB XII bewilligt, da die Grundsicherung hierfür keine Leistungen vorsieht.


Bei der Berechnung etwaiger Ansprüche werden folgende Bedarfe zugrunde gelegt:

  • der für den jeweiligen Antragsteller maßgebliche Regelsatz
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe unter bestimmten Voraussetzungen
  • die erforderlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Von diesem Bedarf werden die eigenen Einkünfte abgezogen. Sind die Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung. Sind die eigenen Einkünfte niedriger als der Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag als Grundsicherung ausgezahlt.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnsitz zuständige

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Kreisverwaltung
  • kreisfreie Stadt



Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Grundsicherungsgesetz

Anträge / Formulare

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