Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit und Brandschutzerziehung betrieben.
Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor:
zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.
Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in
Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der
Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen
Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in
eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt.
Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.
Ralf Wester
Wehrleiter
Weitere Informationen unter:
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Taxi- / Mietwagenschein
Leistungsbeschreibung
Zur Beförderung von Fahrgästen in Taxen und Mietwagen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung: Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Führerschein
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
- 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Privilegiertenstaates
(siehe ausländischer Führerschein) nachgewiesen werden
- Gesundheitlicher Eignungsnachweis; bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis, bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis
- Führungszeugnis
(siehe auch Führungszeugnis)
Bei Abholung hat der Antragsteller vorzulegen bzw. müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Führerschein
Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer notwendig. Einen entsprechenden Termin können Sie während des Antragsverfahrens erhalten.
Für die Terminvergabe und für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre örtliche Führerscheinstelle.
Zur Verlängerung des Taxischeins entfällt die Ortskenntnisprüfung.
siehe auch
Führerschein
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung
mit Führerscheinstelle