Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Gewerbezentralregisterauszug

Leistungsbeschreibung

Beantragung Online:

Auszug Gewerbezentralregister


Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Das Gewerbezentralregister enthält:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende

Verfahrensablauf

Inhalt der Landesleistung

Antragstellung mit Wohnsitz in der BRD

  • persönlich durch Antragsteller bei der zuständigen Gewerbebehörde
  • schriftlich durch Antragsteller mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift bei der zuständigen Gewerbebehörde
  • online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich

Voraussetzung

  • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

Antragstellung mit Wohnsitz außerhalb der  BRD

  • schriftlich durch Antragsteller bei der Registerbehörde
    Die Anschrift für die schriftliche Beantragung lautet:
    Bundesamt für Justiz
    - Gewerbezentralregister -
     53094 Bonn
  • online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich

            Voraussetzung

  • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

Verwendungszweck

Bei der Beantragung müssen Sie zwingend angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen.

  • Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, wird Ihnen der GZR-Auszug durch das Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
  • Sofern Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland anfordern, teilen Sie die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Die Behörde erhält den Auszug dann direkt vom Bundeszentralregister in Bonn.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei natürlichen Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei juristischen Personen zusätzlich:

  • Vertretungsbefugnis
  • Handelsregisterauszug

bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich:

  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde im Inland, für die der Auszug bestimmt ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen.

Rechtsgrundlage

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