Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit und Brandschutzerziehung betrieben.
Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor:
zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.
Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in
Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der
Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen
Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in
eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt.
Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.
Ralf Wester
Wehrleiter
Weitere Informationen unter:
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel
Ihre Ansprechpartnerin
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Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.
Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.
Teaser
Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
- Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
- Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)
Zudem sind mitzubringen:
- Maulkorb,
- Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
- Führleine
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 2 Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
- Prüfungsstandards zum Sachkundenachweis gemäß § 3 Absatz 2 Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22.12.2004