Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Hochwasser/ Hochwasserschutz

Leistungsbeschreibung

Hochwasser sind Naturereignisse. Sie treten in unterschiedlicher Höhe und in unregelmäßigen Abständen auf. Hochwasser hat es immer gegeben, und wir müssen jederzeit damit rechnen. Der Hochwassermeldedienst veröffentlicht unter www.hochwasser-rlp.de Hochwasservorhersagen für die rheinland-pfälzischen Gewässer.
 
Damit wir uns besser schützen und vorbereiten können, brauchen wir Kenntnisse darüber, wie hoch das Wasser steigen kann und welche Flächen betroffen sein können. Für die größeren Flüsse im Land liegen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten vor, die bis zu extremen Hochwasserereignissen zeigen, was passieren kann. Diese sind im Internet unter www.hochwassermanagement.rlp.de veröffentlicht. Hochwasser kann nicht nur durch die Ausuferung von Flüssen, sondern auch bei starken Gewitterregen auf Flächen auftreten, wo niemand damit rechnet. Für solche möglichen Starkregenereignisse gibt es keine Karten, aber Hinweise, wie man sich vorbereiten kann. ( www.ibh,rlp.de)
 
Für den Menschen wird Hochwasser erst dadurch zur Katastrophe mit hohen Schäden, weil er ohne Rücksicht auf das Risiko in die überschwemmungsbedrohten Flächen hineingebaut hat. Entsprechend der aktuellen Gesetzgebung haben die Struktur- und Genehmigungsdirektionen an den größeren Flüssen in Rheinland-Pfalz Überschwemmungsgebiete festgesetzt, die Verbote und Gebote zur Schadensminderung aussprechen, an die sich jeder halten muss. 
 
In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Erst wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich werden, d.h. häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz. Dann sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise und das Land zuständig. 
 
Man muss aber wissen: Hochwasser kann nicht verhindert werden und es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz durch Mauern und Deiche. Deshalb ist eine umfassende Hochwasservorsorge Voraussetzung, um die Schäden möglichst gering zu halten. Dazu muss die hochwasserfreie Zeit genutzt werden.
 
Umfangreiche Hinweise zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz finden Sie unter:

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder die Wasserbehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltung, Struktur- und Genehmigungsdirektion, Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten).

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz.

Ihre Ansprechpartner

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