Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Teaser

Wenn für Sie eine betreuende Person bestellt ist, können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Ihre betreuende Person kann für Sie eine Befreiung für die Ausweispflicht veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Als Betreuer können Sie eine Befreiung für die Aussweispflicht Ihres Betreuten veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrer betreuenden Person  aus
  • Sie und die betreuende Person unterschreiben den Antrag.
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
  • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
  • Sie gehen mit Ihrer betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
  • Personalausweis der betreuenden Person

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden