
Sehr geehrte Badegäste,
seit dem 3. April 2022 ist die Testpflicht sowie die Maskenpflicht in den meisten Bereichen aufgehoben.
Sehr geehrte Badegäste,
seit dem 3. April 2022 ist die Testpflicht sowie die Maskenpflicht in den meisten Bereichen aufgehoben.
Das gilt auch für die Nutzung des Hallenbades Unkel.
Allerdings bitten wir Sie außerhalb des Schwimmbereichs während Ihres Hallenbadbesuchs weiterhin die Maske zu tragen.
Unkel, 28.04.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Karsten Fehr
Bürgermeister