Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 22.03.2026 ab Montag, den 9. Februar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel möglich

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigungen werden lt. Dienstleister in der KW 8 zugestellt.

Ab dem 9. Februar können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger online unter Onlinewahlscheinbeantragung oder persönlich mit Vorlage ihres Ausweises schon Briefwahlunterlagen beantragen.

Wahlberechtigt ist

  • Wer am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Seit mind. 3 Monaten im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel eine Wohnung (Hauptwohnung) inne hat
  • Nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist

Über den Eingang Linzer Straße 4 (großer Sitzungssaal) können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl beantragen.

Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung

montags - freitags                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich dienstags               14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
zusätzlich donnerstags          14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

geöffnet.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit die Briefwahl auch direkt vor Ort zu erledigen. Hierzu stehen Ihnen entsprechende Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung.

 

Unkel, den 02.02.2026

Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

In Vertretung

Markus Fischer
1. Beigeordneter

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