

Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach beabsichtigt den Verkauf des nachstehenden Grundstücks:
zur Zeit keine Grundstücke zum Verkauf
Stadt Unkel
Die Stadt Unkel beabsichtigt den Verkauf des nachstehenden Grundstücks:
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Akten angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente erhalten.
Berechtigte Personen können in die Bauakten bestehender Gebäude Einsicht nehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form eines
- aktuellen Grundbuchauszugs,
- eines Kaufvertrags,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für einen Informationszugang auf Antrag nach dem Landestransparenzgesetz gilt:
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- § 24 LTransparenzgesetz
Rechtsgrundlage
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- i. V. m. § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Akteneinsicht durch Beteiligte
- § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- Landestransparenzgesetz (LTranspG)