
Verkaufsangebote von Baugrundstücken und Informationen zu Immobilien der Stadt Unkel und den Ortsgemeinden
Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.