Verkaufsangebote von Baugrundstücken und Informationen zu Immobilien der Stadt Unkel und den OrtsgemeindenBaugrundstückeIhr Ansprechpartner ⇑ / Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungLeistungsbeschreibungEine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.Rechtsgrundlage§ 51 BundesmeldegesetzOnline-VerfahrenAntrag auf Einrichtung einer AuskunftssperreZuständige MitarbeiterLembach, MelanieWinkel, SimoneWolf, ReinhardZugeordnete AbteilungenFB 4 / Sicherheit und OrdnungEnthalten in folgenden KategorienAbmeldungen/Ummeldungen/Anmeldungen (Umzug)Bauen und Wohnen (Bürger)Eintragung in Register (Register und Kataster)Register und Kataster (Unternehmen)Sonstiges (Wohnen und Verbrauchen)UmzugWohnen und Umzug (Bauen und Wohnen)Wohnen und Verbrauchen