
Verkaufsangebote von Baugrundstücken und Informationen zu Immobilien der Stadt Unkel und den Ortsgemeinden
Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.