
Verkaufsangebote von Baugrundstücken und Informationen zu Immobilien der Stadt Unkel und den Ortsgemeinden
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.