
Schnelltests in der VG Unkel nach Anmeldung
Seit dem 23. März 2021 bietet die VG Unkel ihr Schnelltest-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel an.

Besuche bei der VGV Unkel
Besuche der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung.

Impfstart war am 11.01.2021, Termine können seit dem 04.01.2021 vereinbart werden.
So läuft die Impfung derzeit in Rhienland-Pfalz ab.
Die nachstehenden Formulare und Informationen sind nur Ansichtsexemplare als Hinweis. Sie sind nicht
auszufüllen und abzusenden. Das erfolgt über die Internetseite oder die
postalische Zusendung.
- Formular Registrierung Corona-Impfung
- Leitfaden für Patient*Innen und Bürger*Innen zur Corona-Schutzimpfung
- Aufklärungsmerkblatt Corona-Schutzimpfung
- Einwilligungsbogen Corona-Schutzimfpung
Zentrale Information des Landes Rheinland-Pfalz zur Pandemie in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: www.corona.rlp.de.
Unterstützungsangebote im Ehrenamt finden Sie hier: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Ehrenamt/Aktuelles/Hilfe und Unterstützungsangebote im Landkreis Neuwied/
Allegemeine Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier: https://infektionsschutz.de
⇑ / Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden.
Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.