
Schnelltests in der VG Unkel nach Anmeldung
Seit dem 23. März 2021 bietet die VG Unkel ihr Schnelltest-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel an.

Besuche bei der VGV Unkel
Besuche der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung.

Impfstart war am 11.01.2021, Termine können seit dem 04.01.2021 vereinbart werden.
So läuft die Impfung derzeit in Rhienland-Pfalz ab.
Die nachstehenden Formulare und Informationen sind nur Ansichtsexemplare als Hinweis. Sie sind nicht
auszufüllen und abzusenden. Das erfolgt über die Internetseite oder die
postalische Zusendung.
- Formular Registrierung Corona-Impfung
- Leitfaden für Patient*Innen und Bürger*Innen zur Corona-Schutzimpfung
- Aufklärungsmerkblatt Corona-Schutzimpfung
- Einwilligungsbogen Corona-Schutzimfpung
Zentrale Information des Landes Rheinland-Pfalz zur Pandemie in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: www.corona.rlp.de.
Unterstützungsangebote im Ehrenamt finden Sie hier: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Ehrenamt/Aktuelles/Hilfe und Unterstützungsangebote im Landkreis Neuwied/
Allegemeine Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier: https://infektionsschutz.de
⇑ / Existenzgründerförderung beraten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, gibt es für Sie zahlreiche Informations-, Beratungs- und Förderangebote.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei allgemeiner Beratung wird nach dem konkreten Vorhaben gefragt. Je mehr Informationen dazu schon vorliegen, desto konkreter kann die Beratung sein. Formale Anforderungen an Unterlagen gibt es nicht.
Bei der Beantragung von Beratungsförderung nach dem Landesförderprogramm des Landes und dem Gründercoaching Deutschland werden die erforderlichen Angaben im Antragsformular erhoben.
Bei der finanziellen Förderung über die ISB sind die erforderlichen Unterlagen abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Nähere Informationen dazu gibt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Welche Gebühren fallen an?
Einige Beratungsangebote (z.B. Seminare) können kostenpflichtig sein. Dies ist jeweils angegeben.
Bei Anträgen auf Beratungsförderung durch Landes- oder Bundesprogramm fallen bei den Starterzentren von IHK und HWK keine Gebühren an. Die Antragsteller beim Institut für Freie Berufe müssen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 95,00 Euro entrichten.
Bei finanzieller Förderung fallen bei einzelnen Förderinstrumenten (z.B. Bürgschaften) Gebühren an. Darüber informieren die Förderrichtlinien im Einzelfall.
Anträge / Formulare
Antragsunterlagen und Merblätter bieten z.B. die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH sowie das Programm Gründercoaching Deutschland auf ihren Internetseiten an.
Was sollte ich noch wissen?
Die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens ist für jeden ein ganz entscheidender Schritt. Um die Erfolgsaussichten zu verbessern, die Risiken zu verringern und Startfehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich umfassend zu informieren und die vielfältigen Beratungs- und Förderangebote zu nutzen.
Wenn Sie zur Verwirklichung eines gewerblichen Vorhabens Fördermittel als Existenzgründerin oder Existenzgründer in Anspruch nehmen möchten, finden Sie auch unter der Rubrik Wirtschaftsförderung regional weiterführende Informationen.