
Schnelltests in der VG Unkel nach Anmeldung
Seit dem 23. März 2021 bietet die VG Unkel ihr Schnelltest-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel an.

Besuche bei der VGV Unkel
Besuche der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung.

Impfstart war am 11.01.2021, Termine können seit dem 04.01.2021 vereinbart werden.
So läuft die Impfung derzeit in Rhienland-Pfalz ab.
Die nachstehenden Formulare und Informationen sind nur Ansichtsexemplare als Hinweis. Sie sind nicht
auszufüllen und abzusenden. Das erfolgt über die Internetseite oder die
postalische Zusendung.
- Formular Registrierung Corona-Impfung
- Leitfaden für Patient*Innen und Bürger*Innen zur Corona-Schutzimpfung
- Aufklärungsmerkblatt Corona-Schutzimpfung
- Einwilligungsbogen Corona-Schutzimfpung
Zentrale Information des Landes Rheinland-Pfalz zur Pandemie in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: www.corona.rlp.de.
Unterstützungsangebote im Ehrenamt finden Sie hier: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Ehrenamt/Aktuelles/Hilfe und Unterstützungsangebote im Landkreis Neuwied/
Allegemeine Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier: https://infektionsschutz.de
⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen / Festsetzung eines Spezialmarktes
Leistungsbeschreibung
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Ein privilegierter Spezialmarkt ist ein Spezialmarkt besonderer Prägung, welcher die regionale Identität oder den Tourismus zu fördern geeignet ist oder Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert feilbietet.
Verfahrensablauf
Ein Spezialmarkt wird gemäß auf Antrag festgesetzt. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien, d. h. Freistellung von bestimmten -zumeist gewerbe- und arbeitsrechtlichen - Beschränkungen.
Voraussetzungen
Spezialmarkt:
- Vielzahl von gewerblichen Anbietern
- bestimmte Waren
- Handverkauf
- Endverbraucher mit Spezialinteresse
Privilegierter Spezialmarkt:
- Vielzahl von gewerblichen Anbietern
- bestimmte privilegierte Waren (Bsp. Töpferwaren, Münzen)
- Handverkauf
- Endverbraucher mit Spezialinteresse
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Welche Gebühren fallen an?
Die Festsetzungsgebühr wird nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt. Die Kosten werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet.
Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)
- § 12 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)
- Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- § 11 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)
- § 6 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Festsetzung eines Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.
Bemerkungen
An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte festgesetzt werden. Verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden und kreisfreie und große kreisangehörige Städte können durch Rechtsverordnung bis zu acht Marktsonntage im Jahr festlegen. Ob Marktsonntage stattfinden, liegt alleine in der Entscheidung der zuständigen Kommune. Der Antragsteller hat hierauf keinen Anspruch.