
Schnelltests in der VG Unkel nach Anmeldung
Seit dem 23. März 2021 bietet die VG Unkel ihr Schnelltest-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel an.

Besuche bei der VGV Unkel
Besuche der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung.

Impfstart war am 11.01.2021, Termine können seit dem 04.01.2021 vereinbart werden.
So läuft die Impfung derzeit in Rhienland-Pfalz ab.
Die nachstehenden Formulare und Informationen sind nur Ansichtsexemplare als Hinweis. Sie sind nicht
auszufüllen und abzusenden. Das erfolgt über die Internetseite oder die
postalische Zusendung.
- Formular Registrierung Corona-Impfung
- Leitfaden für Patient*Innen und Bürger*Innen zur Corona-Schutzimpfung
- Aufklärungsmerkblatt Corona-Schutzimpfung
- Einwilligungsbogen Corona-Schutzimfpung
Zentrale Information des Landes Rheinland-Pfalz zur Pandemie in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: www.corona.rlp.de.
Unterstützungsangebote im Ehrenamt finden Sie hier: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Ehrenamt/Aktuelles/Hilfe und Unterstützungsangebote im Landkreis Neuwied/
Allegemeine Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier: https://infektionsschutz.de
⇑ / Pfandleihgewerbe Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, oder
2. die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen:
- aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, sofern das Unternehmen im Register eingetragen ist
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller sowie ggf. für die gesetzlichen Vertreter
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des/der Amtsgerichts/Amtsgerichte, in dessen Bezirk ein Wohnsitz in den letzen drei Jahren bestanden hat
- Auskunft über Einträge im Insolvenzregister des/der Amtsgerichts/Amtsgerichte, in dessen Bezirk ein Wohnsitz in den letzten fünf Jahren bestanden hat sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
- ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
- Versicherungsnachweis gemäß Pfandleihverordnung. -Grundrisszeichnung der Betriebsräume in zweifacher Ausfertigung
Bitte beachten Sie, dass diese Auszählung nicht abschießend ist; deshalb wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu informieren.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Rechtsgrundlage
- § 34 Gewerbeordnung
- Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung – PfandlV)
- § 8 Pfandleiherverordnung (PfandlV)