
Schnelltests in der VG Unkel nach Anmeldung
Seit dem 23. März 2021 bietet die VG Unkel ihr Schnelltest-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel an.

Besuche bei der VGV Unkel
Besuche der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung.

Impfstart war am 11.01.2021, Termine können seit dem 04.01.2021 vereinbart werden.
So läuft die Impfung derzeit in Rhienland-Pfalz ab.
Die nachstehenden Formulare und Informationen sind nur Ansichtsexemplare als Hinweis. Sie sind nicht
auszufüllen und abzusenden. Das erfolgt über die Internetseite oder die
postalische Zusendung.
- Formular Registrierung Corona-Impfung
- Leitfaden für Patient*Innen und Bürger*Innen zur Corona-Schutzimpfung
- Aufklärungsmerkblatt Corona-Schutzimpfung
- Einwilligungsbogen Corona-Schutzimfpung
Zentrale Information des Landes Rheinland-Pfalz zur Pandemie in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: www.corona.rlp.de.
Unterstützungsangebote im Ehrenamt finden Sie hier: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Ehrenamt/Aktuelles/Hilfe und Unterstützungsangebote im Landkreis Neuwied/
Allegemeine Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier: https://infektionsschutz.de
⇑ / Abwassereinleitung in Gewässer beantragen eines vorzeitigen Beginns
Leistungsbeschreibung
Für den vorzeitigen Beginn einer Gewässerbenutzung ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde bereits ein Erlaubnis- oder erfahren bezüglich der Gewässerbenutzung beantragt sein.
Die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung von Abwasser wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.
Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn bereits bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Abwassereinleitung gestellt wurde und alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind.
Teaser
Sie möchten Abwasser vor Erteilung der Erlaubnis in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser einleiten? Dann müssen Sie eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Gewässerbenutzung beantragen.
Verfahrensablauf
- Behörde erklärt NutzerIn das Zulassungsverfahren des vorzeitigen Beginns
- NutzerIn erstellt Antragsunterlagen (mit Hilfe eines Fachplaners) und reicht diese ein.
- Behörde prüft Antragsunterlagen; fordert ggf. Unterlagen nach und beteiligt betroffene Stellen
- NutzerIn reicht Unterlagen nach; betroffene Stellen geben Stellungnahme ab
- Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen
- Behörde erstellt die Zulassung auf Basis der geprüften und ggf. ergänzten Antragsunterlagen
- NutzerIn erhält Zulassungsbescheid zum vorzeitigen Beginn
- NutzerIn bezahlt die Verwaltungsgebühr
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Die Zuständigkeit für die Zulassung zum vorzeitigen Beginn liegt bei der Unteren Wasserbehörden bzw. Oberen Wasserbehörden.
Die Aufgaben der unteren Wasserbehörden nehmen die Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr. Die Aufgaben der oberen Wasserbehörden nimmt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. -Süd wahr.
Voraussetzungen
Die Zulassung kann erteilt werden (Ermessen), wenn
- bereits ein Erlaubnisantrag gestellt wurde
- mit einer Entscheidung zugunsten des Einleiters gerechnet werden kann
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht
und der Einleiter sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht erlaubt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser eingeleitet werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verwaltungsleistung Zulassung vorzeitiger Beginn ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Die Kosten für die Zulassung des vorzeitigen Beginns liegen zwischen 16,10 Euro bis 1.060,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgen darf.
Die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser darf erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgen, sodass die Beantragung der Zulassung des vorzeitigen Beginns rechtzeitig d. h. 1 Monat vor Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erfolgen muss.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer mindestens 1 Monat. Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage
- § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 103 Landeswassergesetz (LWG)
- § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Gegen die Zulassung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
In Rheinland-Pfalz gilt Nachfolgendes:
Onlineverfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nein
Unterstützende Institutionen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Unternehmen)
- Abfall, Schadstoffe und Emmissionen (Abfall und Umweltschutz)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Landwirtschaft und Umwelt
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)
- Umwelt (Gewerbe und Wirtschaft)
- Umwelt (Landwirtschaft und Umwelt)
- Ver- und Entsorgung (Wohnen und Verbrauchen)
- Wohnen und Verbrauchen