
Schnelltests in der VG Unkel nach Anmeldung
Seit dem 23. März 2021 bietet die VG Unkel ihr Schnelltest-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel an.

Besuche bei der VGV Unkel
Besuche der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung.

Impfstart war am 11.01.2021, Termine können seit dem 04.01.2021 vereinbart werden.
So läuft die Impfung derzeit in Rhienland-Pfalz ab.
Die nachstehenden Formulare und Informationen sind nur Ansichtsexemplare als Hinweis. Sie sind nicht
auszufüllen und abzusenden. Das erfolgt über die Internetseite oder die
postalische Zusendung.
- Formular Registrierung Corona-Impfung
- Leitfaden für Patient*Innen und Bürger*Innen zur Corona-Schutzimpfung
- Aufklärungsmerkblatt Corona-Schutzimpfung
- Einwilligungsbogen Corona-Schutzimfpung
Zentrale Information des Landes Rheinland-Pfalz zur Pandemie in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: www.corona.rlp.de.
Unterstützungsangebote im Ehrenamt finden Sie hier: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Ehrenamt/Aktuelles/Hilfe und Unterstützungsangebote im Landkreis Neuwied/
Allegemeine Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier: https://infektionsschutz.de
⇑ / Abfallgebühr zahlen
Leistungsbeschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Teaser
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.