
Schnelltests in der VG Unkel nach Anmeldung
Seit dem 23. März 2021 bietet die VG Unkel ihr Schnelltest-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel an.

Besuche bei der VGV Unkel
Besuche der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung.

Impfstart war am 11.01.2021, Termine können seit dem 04.01.2021 vereinbart werden.
So läuft die Impfung derzeit in Rhienland-Pfalz ab.
Die nachstehenden Formulare und Informationen sind nur Ansichtsexemplare als Hinweis. Sie sind nicht
auszufüllen und abzusenden. Das erfolgt über die Internetseite oder die
postalische Zusendung.
- Formular Registrierung Corona-Impfung
- Leitfaden für Patient*Innen und Bürger*Innen zur Corona-Schutzimpfung
- Aufklärungsmerkblatt Corona-Schutzimpfung
- Einwilligungsbogen Corona-Schutzimfpung
Zentrale Information des Landes Rheinland-Pfalz zur Pandemie in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: www.corona.rlp.de.
Unterstützungsangebote im Ehrenamt finden Sie hier: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Ehrenamt/Aktuelles/Hilfe und Unterstützungsangebote im Landkreis Neuwied/
Allegemeine Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier: https://infektionsschutz.de
⇑ / Rundfunkveranstalter landesweite Zulassung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer als Rundfunkveranstalter in Rheinland-Pfalz tätig werden will, bedarf der Zulassung.
Zuständig für die Entscheidung über die Zulassung landesweiter, regionaler oder lokaler Angebote ist die Versammlung der Medienanstalt RLP. Bei Fernsehprogrammen überprüft zusätzlich die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) die konzentrations-rechtliche Zulässigkeit der Unternehmung.
Für Angebote, die bestimmte Nutzerzahlen nicht überschreiten, gelten besondere Bestimmungen.
Die Zulassung ist nicht übertragbar und wird erteilt für:
- die Art des Rundfunkdienstes (Hörfunk, Fernsehen),
- die Programmgattung,
- die Programmdauer,
- die Übertragungstechniken
- das Verbreitungsgebiet,
- die Beteiligungsverhältnisse des Antragstellers und
- Programmschema
Teaser
Die Veranstaltung von Rundfunk als landesweites, regionales oder lokales Angebot bedarf einer Zulassung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie nachfolgend.
Verfahrensablauf
Die Zulassung muss schriftlich bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Eine Zulassung darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die
- unbeschränkt geschäftsfähig ist,
- die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat,
- das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verletzt werden,
- als Vereinigung nicht verboten ist,
- ihren Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann,
- die Gewähr dafür bietet, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
- Angaben zum Beteiligungsverhältnis
- Angaben zum Antragstellenden
- Programmschema
- Finanzplan
- Verträge, die den zeitlichen Umfang sowie die Herkunft von Programmzulieferungen beinhalten,
- Vollständigkeitserklärung der Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch einlegen.
Was sollte ich noch wissen?
Jede geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen oder sonstigen Einflüssen ist bei der Medienanstalt RLP vor ihrem Vollzug schriftlich anzumelden.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Anmeldepflichten (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Genehmigungen/Bescheinigungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Gesellschaft und Politik
- Gewerbe und Wirtschaft
- Sonstiges (Gesellschaft und Politik)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Unternehmen)