

Die
amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel, der
Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach werden in der Heimzeitzeitung „Blick Aktuell
Unkel“ veröffentlicht. Allen Haushalten der Verbandsgemeinde Unkel wird ein
Exemplar kostenlos zur Verfügung gestellt.
E-paper "Blick Aktuell Unkel"
Auszug aus der Hauptsatzung der VG Unkel
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen in einer Zeitung. Der Verbandsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Die zusätzliche Veröffentlichung der Bekanntmachungen im Internet dient Informationszwecken und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Rathaus der Verbandsgemeinde zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Absatz 4 DVO zu § 27 GemO des Verbandsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, am Rathaus der Verbandsgemeinde Unkel, Linzer Str. 4, und an den Bekanntmachungstafeln der Stadt und der Ortsgemeinden (siehe Anlage) bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln gemäß Absatz 4.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
Ihre Ansprechpartnerin
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Zuständigkeiten
- Abgabe für den Deutschen Weinfonds Entrichtung
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ausschank Erlaubnis beantragen
- Betrieb einer Spielhalle
- Bezirksschornsteinfeger Stelle aufgeben
- Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
- Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe Erlaubnispflicht befreien
- Festsetzung eines gewerblichen Floh- und Trödelmarktes
- Festsetzung eines Jahrmarktes
- Festsetzung eines Spezialmarktes
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis
- Gaststättenbetrieb Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
- Gaststättenbetrieb Sperrzeit Ausnahmegenehmigung
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättenerlaubnis: Erteilung der Stellvertretererlaubnis
- Gaststättenerlaubnis vorläufig
- Gewerbe Abmeldung
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbegrundstücke
- Gewerbeobjekte privat: Vermittlung - Erlaubnis
- Gewerbesteuer
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe wiederaufnehmen
- Immobiliardarlehensvermittler, Honorar-Immobiliardarlehensberater
- Krankenhausapotheke Betriebserlaubnis beantragen
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lebensmittel: Marktüberwachung
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
- Plakatierungen
- Probenehmer Öffentliche Bestellung
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Reisegewerbe ändern
- Reisegewerbe anzeigen
- Reisegewerbe Ausnahmen bewilligen
- Reisegewerbekarte
- Reisegewerbe verlängern
- Schaustellung von Personen
- Schießstätte (ortsfest) Erlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsveränderlich) Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung
- Veranstalten eines Wochenmarktes
- Veranstalten von anderen erlaubnisfreien Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeiten, bei denen der Gewinn aus Waren besteht
- Veranstalten von Messen und Ausstellungen
- Vergnügungsteuer zahlen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Waffenherstellung, Waffenhandel anzeigen
- Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)