Gesucht wird eine engagierte und
verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die befähigt ist, mit dem
Verbandsgemeinderat, mit dem Stadtbürgermeister und den Ortsbürgermeistern sowie
dem Stadtrat und den Ortsgemeinderäten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und
die Verwaltung als modernen Dienstleistungsbetrieb bürgernah,
leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.
Zur Verbandsgemeinde Unkel gehören die Stadt
Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach mit rund 13.400
Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist Unkel.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 08. November 2026 unmittelbar
von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Unkel auf
die Dauer von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine
Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten,
so findet am Sonntag, dem 29. November 2026 eine Stichwahl unter den
beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl
erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister
ist,
- wer
Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am
Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht
von der Wählbarkeit im Sinne § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen
ist sowie
- die
Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeister
kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet
hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis
auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16 / B 2
zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B2
ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben
der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese
Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die
Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder
Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge
spätestens am 21. September 2026 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel einzureichen sind (Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens
am 69. Tag vor der Wahl im Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Unkel (Blick
aktuell) öffentlich bekannt macht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis
erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien
und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen
Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder
Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer
Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen
(Lebenslauf/Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosem
Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 21. April 2026
(keine Ausschlussfrist) an:
Bürgermeister
Karsten Fehr
Verbandsgemeinde
Unkel
Kennwort: „Bürgermeisterwahl“
Linzer
Straße 4
53572
Unkel