Bei der Verbandsgemeinde Unkel Landkreis Neuwied ist die Stelle der 
/ des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d) wegen Beendigung der Amtszeit des Stelleninhabers nach Erreichen der Altersgrenze ab dem 01. Juli 2027 neu zu besetzen.

Gesucht wird eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die befähigt ist, mit dem Verbandsgemeinderat, mit dem Stadtbürgermeister und den Ortsbürgermeistern sowie dem Stadtrat und den Ortsgemeinderäten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und die Verwaltung als modernen Dienstleistungsbetrieb bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Zur Verbandsgemeinde Unkel gehören die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach mit rund 13.400 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist Unkel.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 08. November 2026 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Unkel auf die Dauer von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 29. November 2026 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist,

  • wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16 / B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 21. September 2026 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel einzureichen sind (Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Unkel (Blick aktuell) öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf/Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 21. April 2026 (keine Ausschlussfrist) an:

Bürgermeister Karsten Fehr
Verbandsgemeinde Unkel
Kennwort: „Bürgermeisterwahl“
Linzer Straße 4

53572 Unkel

 

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