Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel sucht für den Fachbereich 3 – Soziales, Bildung, Personenstandswesen – zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden unbefristet eine*n Sachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Standesamt und Friedhofswesen.

Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Prüfung der Voraussetzungen und Durchführung von Eheschließungen, die auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten (insbesondere an Samstagen) stattfinden
  • Beurkundung von Eheschließungen, Geburten, Sterbefällen, Namenserklärungen sowie Nachbeurkundungen
  • Führung und Fortschreibung der Personenstandsregister
  • Erledigung aller sonstigen Aufgaben im Personenstandswesen
  • Sachbearbeitung im Friedhofswesen, wie Erteilung von Bestattungsgenehmigungen, Terminkoordination der Beisetzungen, Abrechnungen, Mitwirkung bei der Gestaltung der Friedhofssatzungen

Idealerweise bringen Sie folgendes mit:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r bzw. Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
  • Die Befähigung zum Vollstandesbeamten sowie Berufserfahrung in den genannten Aufgabengebieten
  • Hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit
  • Sicheres und freundliches Auftreten
  • Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit
  • Engagement und Zuverlässigkeit


Wir bieten Ihnen:

  • Eine leistungsgerechte Vergütung bis Entgeltgruppe 9a TVöD, entsprechend Ihrer persönlichen Voraussetzungen
  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten und kollegialen Team
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Leasingangebote im Bereich E-Mobilität (Jobrad)
  • Betriebliche Krankenversicherung und Zusatzversorgung

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagenbis zum 12.03.2026 unter Angabe Ihres möglichen Eintrittstermins,bevorzugt per Mail an oder VerbandsgemeindeverwaltungUnkel, Frau Glos, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Telefon 02224 1806-26.

Gleichgestellte und schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei entsprechenderEignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Bewerbungsunterlegen im Fall einer Absage nicht zurückgesandt werden.

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