Bauingenieur, Bautechniker oder Baumeister (m/w/d)

 

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Bauingenieur oder

Bautechniker oder Baumeister (m/w/d)

im Fachbereich 6 - Tiefbau und Abwasserwerk - zu besetzen.

 

Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a.:

•      Eigenverantwortliche Bearbeitung von Straßen und Kanalbaumaßnahmen unter Einbindung betroffener Ver- und Entsorger, sowie weiterer Maßnahmen und Entscheidungsträger wie Dritter

•      Zusammenarbeit mit beauftragten Ingenieurbüros

•      Erstellung und Vorbereitung von Ausschreibungen

•      Bauüberwachung, Koordinierung, Prüfung und Abrechnung von Bauaufträgen (inkl. Baustellenterminen) mit eigenverantwortlicher Termin- und Finanzkontrolle

•      Planung, Bauvorbereitung, Bauoberleitung und Bauüberwachung von Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen im Bereich Abwasser- und Verkehrsanlagen

•      Vorbereitung und Begleitung wasserrechtlicher Verfahren

•      Mitwirkung bei der Aufstellung von Wirtschaftsplänen und Mittelüberwachung

•      Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit

 

Wir wünschen uns von Ihnen:

•      Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/FH/Bachelor) Fachrichtung Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Straßenbau oder Siedlungswasserwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, gerne mit Berufserfahrung

oder

Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bautechnik, vorzugsweise Schwerpunkt Tiefbau oder Meister im Baugewerbe, vorzugsweise Schwerpunkt Tiefbau

•      hohes Kosten- und Verantwortungsbewusstsein

•      Bereitschaft zur beruflichen Fortbildung

•      Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise

•      Kommunikations- und Teamfähigkeit

•      Hohes Maß an Eigeninitiative, Durchsetzungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

•      Flexibilität und soziale Kompetenz

•      Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen

•      Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten

•      Fahrerlaubnis Klasse B


Wünschenswert sind darüber hinaus:

•      Fachkenntnisse und möglichst einschlägige Erfahrung im Bereich Straßenbau und / oder Kanalbau, vorzugsweise innerorts

•      Kenntnisse aus dem Bereich der Abwassertechnik- und Kanalsanierung

•      Erfahrungen in der Projektarbeit

•      Kenntnisse der HOAI und VOB (Teile A, B und C) sowie Erfahrung mit Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber


Das können Sie erwarten:

•      Tarifgerechte Vergütung nach TVöD auf Grundlage der jeweiligen persönlichen Qualifikation

•      Ein vielfältiges sowie anspruchs- und verantwortungsvolles Arbeitsgebiet in einem aufgeschlossenen und motivierten Team mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung

•       Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte

•      Komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u.a. betriebliche Altersvorsorge, 30 Tage Urlaubsanspruch, Jobbike-Leasing, betriebliche Krankenversicherung)

•      Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

 

Die Verbandsgemeinde Unkel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden (m/w/d). Wir begrüßen deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Informationen zur Verbandsgemeinde Unkel finden Sie auf unserer Homepage www.vgvunkel.de. Bei Rückfragen zur Stellenausschreibung steht lhnen der Fachbereichsleiter FB 6, Herr Volker Schmidt-Briel, gerne unter der Tel-Nr. 02244 1806-44 zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 20.10.2025 vorzugsweise per Mail (bitte ausschließlich als pdf-Datei) an: oder postalisch an: Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel.

 Bitte haben Sie Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

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