Offenlage Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbands Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 für die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Linz und Unkel zur Einsichtnahme bereit. Die Einsichtnahme kann elektronisch über die Website der Verbandsgemeinde Unkel oder durch Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Zimmer 2.10, während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgen.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seinen Anlagen können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung in der Zeit vom 08.01.2026 bis einschließlich 22.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Zimmer 2.10, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, eingereicht werden; Vorschläge in elektronischer Form bitte an die nachfolgende Mailadresse der Verwaltung: .

Dattenberg, den 08.01.2026

 

 (Stefan Betzing)
Verbandsvorsteher, Zweckverband Linz – Unkel zur Waldbewirtschaftung



Entwurf Haushalsplan für das Jahr 2026 des Forstzweckverbandes Linz-Unkel

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