1.
Der
Rat der Stadt Unkel hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 die 13.2. Änderung des
Bebauungsplans „Unkel-Süd“ beschlossen. Bei der Änderung handelt es sich um
einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Mit diesem sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau geschaffen werden, der
Gesundheitsdienstberufen dienen soll.
Der
Aufstellungsbeschluss der Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt gemacht.
Der
räumliche Geltungsbereich der Änderung befindet sich an der Linzer Straße in
der Gemarkung Unkel im Flur 4 und betrifft die Flurstücke 105/1, 105/2, 107/3.
Das
Plangebiet ist in der nachfolgenden Planskizze dargestellt. Diese Darstellung
hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet durch die gestrichelte Linie aber
die ungefähre Lage des Plangebiets und dient dem besseren Verständnis der
Bekanntmachung.

Übersicht des Geltungsbereichs (ohne Maßstab)
2.
Des Weiteren
hat der Rat der Stadt Unkel in seiner Sitzung am 18.04.2023 den Planentwurf
anerkannt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB beschlossen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Beteiligung der
Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB, wird gemäß
§ 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB abgesehen.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Hierzu liegen
die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Unkel-Süd, Änderung 13.2, Erweiterung
Mischgebiet“ in der Zeit von Montag, den 08. Mai 2023 bis einschließlich
Montag, 12. Juni 2023 im Rathaus der
Verbandsgemeinde Unkel, Bauverwaltung, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, während
der nachfolgenden Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
- Montag: 08.00
- 12.00 Uhr
- Dienstag: 08.00
- 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
- Mittwoch: 08.00
- 12.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00
- 12.00 Uhr & 14.00 - 18.30 Uhr
Für
die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen wird um vorherige
Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 02224 1806-40
oder der E-Mail-Adresse gebeten.
Hiernach ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Öffnungszeiten
möglich. Die öffentlich auszulegenden Unterlagen sind während des vorgenannten
Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unkel einsehbar.
Während
der Auslegungsfrist können gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2
und § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Stellungnahmen zu der Planung unter der
vorgenannten Adresse bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel vorgebracht
werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Unter Angabe
einer gültigen Rückmeldeanschrift ist eine Beteiligung auch mittels E-Mail an
möglich.
Zusätzlich
ist die Offenlage im zentralen Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de
aufgenommen.
Unkel,
19.04.2023
Gerhard Hausen
Stadtbürgermeister Stadt Unkel
Unterlagen