Bauleitplanung der Stadt Unkel

Bebauungsplan "Unkel-Süd, Änderung 13.2, Erweiterung Mischgebiet 11

 

  1. Aufstellungsbeschluss gemäß§ 2 Abs. 1Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

1.

Der Rat der Stadt Unkel hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 die 13.2. Änderung des Bebauungsplans „Unkel-Süd“ beschlossen. Bei der Änderung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Mit diesem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau geschaffen werden, der Gesundheitsdienstberufen dienen soll.

Der Aufstellungsbeschluss der Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung befindet sich an der Linzer Straße in der Gemarkung Unkel im Flur 4 und betrifft die Flurstücke 105/1, 105/2, 107/3.

Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Planskizze dargestellt. Diese Darstellung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet durch die gestrichelte Linie aber die ungefähre Lage des Plangebiets und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Übersicht des Geltungsbereichs (ohne Maßstab)

 

2.

Des Weiteren hat der Rat der Stadt Unkel in seiner Sitzung am 18.04.2023 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Hierzu liegen die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Unkel-Süd, Änderung 13.2, Erweiterung Mischgebiet“ in der Zeit von Montag, den 08. Mai 2023 bis einschließlich Montag, 12. Juni 2023 im Rathaus der Verbandsgemeinde Unkel, Bauverwaltung, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, während der nachfolgenden Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

  • Montag:          08.00 - 12.00 Uhr
  • Dienstag:        08.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
  • Mittwoch:        08.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag:    08.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 18.30 Uhr

Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 02224 1806-40 oder der E-Mail-Adresse gebeten. Hiernach ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich. Die öffentlich auszulegenden Unterlagen sind während des vorgenannten Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unkel einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Stellungnahmen zu der Planung unter der vorgenannten Adresse bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel vorgebracht werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Unter Angabe einer gültigen Rückmeldeanschrift ist eine Beteiligung auch mittels E-Mail an möglich.

Zusätzlich ist die Offenlage im zentralen Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de aufgenommen.

 

Unkel, 19.04.2023 

 

Gerhard Hausen
Stadtbürgermeister Stadt Unkel



Unterlagen

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