
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Unkel
12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sonderbaufläche „Gastronomie und Hofladen“
Parallelverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Unkel
12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sonderbaufläche „Gastronomie und Hofladen“
Parallelverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1. Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.
Der Rat der Stadt Unkel hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Stuxhof“ beschlossen. Diese Planung erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans, weshalb der Rat der Verbandsgemeinde Unkel in seiner Sitzung am 09.03.2023 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Unkel im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 (BauGB) beschlossen hat. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung der bestehenden Verkaufshalle mit Lagerflächen in eine Gastronomie mit Hofladen geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das östlich der Stadtlage Unkel befindliche Plangebiet, auf das sich die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht, grenzt westlich unmittelbar an die B42, im Osten und Süden schließen sich Waldflächen/ Gehölzbestände an. Im Norden wird es über einen vorhandenen Wirtschaftsweg an die ebenfalls angrenzende Landesstraße L 252 angebunden.
Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Planskizze dargestellt. Diese Darstellung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet durch die gestrichelte Linie aber die ungefähre Lage des Plangebiets und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Übersicht des Geltungsbereichs (ohne Maßstab)
2.
Des Weiteren hat der Rat der Verbandsgemeinde Unkel in seiner Sitzung am 09.03.2023 den Planvorentwurf anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.
Hierzu liegen die Vorentwurfunterlagen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Unkel, ortsbezogene Teilfortschreibung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Stuxhof“ der Stadt Unkel, in der Zeit
von Montag, den 17. April 2023, bis einschließlich Mittwoch, den 17. Mai 2023, im Rathaus der Verbandsgemeinde Unkel, Bauverwaltung, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, während der nachfolgenden Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 02224 1806-40 oder der E-Mail-Adresse gebeten. Hiernach ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich. Die öffentlich auszulegenden Unterlagen sind während des vorgenannten Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unkel einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen unter der vorgenannten Adresse zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel vorgebracht werden. Unter Angabe einer gültigen Rückmeldeanschrift ist eine Beteiligung auch mittels E-Mail an möglich.
Die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die Auslegung der Entwurfsunterlagen benachrichtigt. Die landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LplG) wird parallel bei der Kreisverwaltung beantragt.
Unkel, 27.03.2023
Karsten Fehr
Bürgermeister
Verbandsgemeinde Unkel
Unterlagen
Öffentliche Bekanntmachung Änderungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilgung
Vorentwurf FNP Stuxhof Plan
Vorentwurf FNP Stuxhof Begründung
Vorentwurf FNP Stuxhof Umweltbericht