
Bauleitplanung der Stadt Unkel
Aufstellung des Bebauungsplanes „Stuxhof“
Bauleitplanung der Stadt Unkel
Aufstellung des Bebauungsplanes „Stuxhof“
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.
Der Rat der Stadt Unkel hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Stuxhof“ beschlossen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung einer bestehenden Verkaufshalle mit Lagerflächen in eine Gastronomie mit Hofladen geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das östlich der Stadtlage Unkel befindliche Plangebiet, auf das sich der geplante Bebauungsplan bezieht, grenzt westlich unmittelbar an die B42, im Osten und Süden schließen sich Waldflächen/ Gehölzbestände an. Im Norden wird es über einen vorhandenen Wirtschaftsweg an die ebenfalls angrenzende Landesstraße L 252 angebunden.
Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Planskizze dargestellt. Diese Darstellung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet durch die gestrichelte Linie aber die ungefähre Lage des Plangebiets und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Übersicht des Geltungsbereichs (ohne Maßstab)
2.
Des Weiteren hat der Rat der Stadt Unkel in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Planvorentwurf anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.
Hierzu liegen die Vorentwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Stuxhof“ in der Zeit von Montag, den 17. April 2023, bis einschließlich Mittwoch, den 17. Mai 2023, im Rathaus der Verbandsgemeinde Unkel, Bauverwaltung, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, während der nachfolgenden Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 02224-1806-40 oder der E-Mail-Adresse gebeten. Hiernach ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich. Die öffentlich auszulegenden Unterlagen sind während des vorgenannten Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unkel unter dem folgenden Link einsehbar: Bürgerbeteiligung & Offenlagen | Verbandsgemeinde Unkel (vgvunkel.de).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung unter der vorgenannten Adresse bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel vorgebracht werden. Unter Angabe einer gültigen Rückmeldeanschrift ist eine Beteiligung auch mittels E-Mail an möglich.
Die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die Auslegung der Entwurfsunterlagen benachrichtigt.
Unkel, 27.03.2023
Gerhard Hausen
Stadtbürgermeister
Stadt Unkel
Unterlagen:
Vorentwurf B-Plan Stuxhof Planurkunde
Vorentwurf B-Plan Stuxhof Textfestsetzungen
Vorentwurf B-Plan Stuxhof Begründung
Vorentwurf B-Plan Stuxhof Umweltbericht
Öffentliche Bekanntmachung Änderungsbeschluss und frühzeitigt Öffentlichkeistbeteiligung